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EU-WeingesetzDas EU-Weingesetz beinhaltet unter anderem umfangreiche Vorschriften für die Bezeichnung und Aufmachung der Weine auf dem Etikett. Darüber hinaus teilt das Weingesetz die gesamte Rebfläche der EU-Länder in Weinbauzonen ein. Für sie gelten jeweils unterschiedliche Mindestanforderungen sowie Möglichkeiten für Anreicherung, Entsäuerung und Säurezusatz. Das EU-Weingesetz kennt zwei Qualitätskategorien, den Tafelwein und den Qualitätswein, sowie die 1973 geschaffene Zwischenstufe Landwein. Den EU-Regulierungen zufolge wird Wein nach folgenden Qualitätsklassen gegliedert: - CVR - regionale Weine, die nicht zur DOC- oder IPR-Klasse zählen und zu mindestens 85% von örtlichen Weintrauben in einer bestimmten Region erzeugt wurden. - DOC - Weine unter kontrollierter Abfüllung, die in einem geografisch begrenzten Gebiet erzeugt wurden. - IPR - Weine regulierten Ursprungs mit spezifischen Merkmalen über mindestens fünf Jahre. - VEQPRD - Schaumweine, die in einer spezifischen, benannten Region erzeugt wurden. - VQPRD - Süßweine, die in einer spezifischen, benannten Region erzeugt wurden. Landwein und Tafelweine - alle Weine, die nicht in eine der obigen Klassen fallen. In den letzten Jahren wurden weitere EU-Qualitätsbezeichnungen für Wein eingeführt, z. B. Classic. Die so bezeichneten Weine entsprechen dem Geschmacksbild "trocken" und sind mit ein paar Ausnahmen rebsortenreine Jahrgangsweine, also nicht verschnittene Weine eines bestimmten Jahrgangs aus gebietstypischen Rebsorten. Das Flaschenetikett von Classic-Weinen trägt den Erzeuger, das Anbaugebiet, den Jahrgang und die Rebsorte, macht aber keine Angabe zur Weinberglage. Eine weitere neue Qualitätsbezeichnung ist Selection. Bei diesen Weinen handelt es sich um Jahrgangsweine aus einer gebietstypischen Rebsorte und einer registrierten Einzellage. Auf dem Flaschenetikett eines Selection-Weines wird der Erzeuger, das Anbaugebiet, die Rebsorte, der Jahrgang und die genaue Lagebezeichnung angegeben. |
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