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Wein und Essen - Faustregeln

Weinfibel

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 Wein Güte
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 Wein zum Essen
    Faustregeln
    Fisch
    Fleisch
    Geflügel
    Wild
    Vegetarisch
    Käse
    Süßspeisen
    Weitere Tipps
Die allgemein geltenden Regeln sind lediglich als praktische Entscheidungshilfen zu betrachten. Sie besagen:

- Trockene Weine vor süßen
- Weißwein vor Rotwein
- Weißwein zu Fisch
- Roséwein zu Geflügel und Vegetarischem
- Rotwein zu Fleisch und Wild
- Leichter Rotwein zu Fleischgerichten mit hellen Soßen
- Schwerer Rotwein zu Fleischgerichten mit dunklen Soßen und Wildgerichten
- Sekt und Champagner zu Süßspeisen


Diese Regeln sind allgemein, aber nicht verbindlich. Jeder Weintrinker hat "seinen" Tropfen, und wenn er grundsätzlich nur Rotwein trinkt, dann darf's auch ein leichter Rotwein zu Fischgerichten sein. In Deutschland gehen die Schwaben mit gutem Beispiel voran. Sie trinken ihren Trollinger gerne zu Fisch und Fleisch.

Ferner ist die Beurteilung des "richtigen" Weines zum Essen auch abhängig von vielen anderen Faktoren, wie Stimmung, Anlass, Klima, Jahreszeit usw.

In Deutschland ist Wein zum Essen noch keine Selbstverständlichkeit und in den meisten Haushalten noch lange nicht die Regel. Das ist in Italien und Frankreich anders. In jedem noch so einfachen Haushalt steht jeden Tag die Weinkaraffe auf dem Esstisch. Das gilt auch für andere Länder, wie Spanien, Portugal, Griechenland und weitere. Möglicherweise ist das der Hauptgrund, warum man in all diesen Ländern nicht ständig nach einer gültigen Antwort auf die Frage "Welcher Wein zu welchem Essen" sucht. Eine solche Antwort gibt es nämlich nicht.

Abgesehen von der persönlichen Bevorzugung bestimmter Weine lässt sich die Aufteilung der Weine am besten nach Hauptbestandteil des Speiseplans (Fisch, Fleisch, Geflügel, Wild, Käse) und Rebsorte gliedern, da viele Weine heute Fantasiebezeichnungen tragen. Fragen Sie nach der Rebsorte, falls diese nicht auf dem Etikett erscheint.

Viele bekannte Reben gibt es darüber hinaus in weißen und roten Sorten, so dass die Regel, die Weißwein zu Fischgerichten und Rotwein zu Fleischgerichten "verurteilt", ohnehin nicht generell gelten kann.


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