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Wein-Güte
Man unterscheidet grob drei Gruppen: Tafelwein, Qualitätswein eines bestimmten Anbaugebiets und Qualitätswein mit
Prädikat (Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese und Trockenbeerenauslese). Die Bezeichnung "Eiswein" darf nur neben einem
der anderen Prädikate gebraucht werden.
Wein darf geschwefelt, geklärt und entkeimt werden. Eine Entsäuerung darf nur erfolgen bei Weinen, dessen alkoholische
Gärung noch nicht beendet und der noch nicht von seiner Hefe getrennt ist (Jungwein).
Qualitätsweine müssen einen natürlichen Mindestalkohol von 7% haben. In bestimmten Grenzen darf Wein durch Zugabe von
Trockenzucker verbessert werden. "Nasszuckerung" (Chaptalisieren) war bis 1979 zulässig, und zwar bis zu 15% des
Ausgangsvolumens bei Tafelwein und 10% bei Qualitätswein. Qualitätswein mit Prädikat muss ungezuckert sein.
Entscheidend für Eigenart und Qualität des Weines sind
Lage, Boden (Schiefer, Löss, Quarz, Kalk, Keuper, vulkanisches
Gestein), Rebsorte
(z. B. Riesling, Silvaner, Traminer,
Müller-Thurgau oder
Gutedel für
Weißweine;
Spätburgunder,
Portugieser oder
Trollinger für
Rotweine) und Jahrgang. Ideal sind Jahre ohne Spätfröste, mit
sonnenreichen, nicht heißtrockenen Sommern und warmen Herbstwochen.
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