|
|
Zuckerung
Während Wein, der gefiltert oder geschönt wurde,
als naturrein bezeichnet werden darf, ist diese Bezeichnung für gezuckerte Weine untersagt.
Sie dürfen auch nicht mit Wachstum, Kreszenz, Weingutsnamen bezeichnet werden. Grundsätzlich ist die Zuckerung aber erlaubt, um
Most oder Wein schlechter Erntejahre auf den normalen Zuckergehalt bzw.
Alkoholgehalt zu bringen. Eine genaue Beschreibung des
Weingesetzes ginge über Zweck und Umfang dieser Weinfibel hinaus.
Der Zucker wird entweder dem Most zugesetzt und mit ihm vergoren, dem Wein mit Hefe zugesetzt und "umgegoren" oder in Wasser gelöst
und als Verdünnung verwendet.
|
|